TSV Kleinglattbach schießt sich für die Relegation warm

Bereits in der 11. Spielminute leiteten die Gastgeber das anstehende Schützenfest ein. Einen langen Ball der Kleinglattbacher, der schon verlorenen schien, erlief Mathias Geiger und ging auf direktem Wege auf das Kirchheimer Tor zu. In der Eins-gegen-eins-Situation gegen den Kirchheimer Torwart Lukas Hennig tunnelte er diesen und stellte auf 1:0. Nach der schnellen Führung haben wir das Spiel zu locker genommen“, sagte TSV-Pressesprecher Karlheinz Boch. Die zu lässige Spielweise der Heimmannschaft wurde in der 25. Minute bestraft. Nachdem TSV-Verteidiger Thomas Haupt seinen Gegenspieler im Kleinglattbacher Strafraum zu Fall gebracht hatte, erzielte Konstantinos Michailidis per Strafstoß den Ausgleich. Erst in der 45. Spielminute gewannen die Gastgeber die Führung zurück. Nach einem langen Ball von Marc Hahn hinter die Kirchheinmer Abwehrkette war Andre Aisenbrey frei durch und netzte eiskalt zum 2:1 ein. In der 65. Minute gelang es den Kleinglattbachern, die Führung auszubauen. Der zuvor eingewechselte Leon Ellwein wurde im Kirchheimer Strafraum zu Fall gebracht, wodurch Axel Schray per Elfmeter auf 3:1 erhöhte. Erneut war es Schray, der der nach einem Getümmel vor dem gegnerischen Strafraum den Überblick behielt und aus kurzer Distanz den Deckel auf die Partie drauf machte – 4:1. In der 78. Minute wurde erneut Ellwein im FVK-Strafraum zu Fall gebracht. Dennoch wurde dieser Strafstoß von Niklas Götz ausgeführt, der mit dem 5:1 sein erstes Tor für den TSV schoss. In der 89. Minute sah der Kirchheimer Verteidiger Fabrice Fiala nach wiederholtem Foulspiel die Gelb-Rote Karte. Der anschließende Freistoß wurde abgefälscht, aber im zweiten Versuch von Marcel Boch zum 6:1 verwertet.

TSV Kleinglattbach: Antonios Nikolaidis – Johannes Gutjahr, Mathias Geiger, Thomas Haupt (70. Niklas Götz), Philipp Gutjahr, Axel Schray, Marc Hahn (57. Leon Ellwein, Julian Trostel, Sebastian Witsch, 45. Dominik Stahlberger, Marcel Boch, Andre Aisenbrey, 65. Marius Beyer.

Quelle: VKZ v. 11.06.2018