TSV Kleinglattbach II – TTC Oberderdingen II 5:9

Vaihingen (nac). Der TSV Kleinglattbach II taumelt nach der fünften Niederlage in Folge dem direkten Abstieg in die Tischtennis-Kreisliga A entgegen. Die Kleinglattbacher schlugen sich gegen den TTC Oberderdingen II zwar wie im Hinspiel wacker. Die 5:9-Niederlage konnten sie nicht verhindern.

Es schien, als sei der TTC Oberderdingen II vom Hinspiel gegen den TSV Kleinglattbach II gewarnt, als er gerade so im Entscheidungsdoppel den 9:7-Sieg perfekt gemacht hatte. Denn im Rückspiel im See zeigten die Gäste iene konzentrierte Leistung und sicherten sich vor allem die engen Partien. Die Oberderdinger Reserve gewann mit 9:5 und bleibt damit erster Anwärter auf den Aufstiegsrelegationsplatz. In Kleinglattbach gingen die Gastgeber aber zunächst durch Ingo Fischle/Thomas Gutjahr gegen Andreas Rieger/Timo Bucher in Führung (3:0). Bodo Krilla/Kai Krannich kamen zwar gegen Lukas Hohlbein/Manuel Frank nach 1:2-Satz-Rückstand noch einmal zurück, zogen aber mit 4:11 im entscheidenden Durchgang den Kürzeren. Und Bastian Gutjahr/Rafael Knodel brachten eine 2:1-Satz-Führung gegen Stephan Lange/Michael Müller nicht ins Ziel. Die beiden Kleinglattbacher mussten sich mit 10:12 im entscheidenden Durchgang geschlagen geben. Die zwei knappen Siege in den Eingangsdoppeln ließ das Momentum auf die Seite der Oberderdinger kippen. Denn in der ersten Einzelrunde setzten sie sich auf 6:3 ab. Lediglich Thomas Gutjahr (3:1 gegen Bucher) und Bastian Gutjahr (3:1 gegen Lange) waren noch für die Gastgeber erfolgreich. Das Unheil für die Kleinglattbacher nahm in den Spitzeneinzeln weiter seinen Lauf. Wie in der ersten Runde gelang weder Krilla noch Fischle ein Punkt. Levin Kicherer zögerte die Mannschaftsniederlage des TSV durch ein 3:0 gegen Bucher zwar noch einmal heraus. Doch Lange machte gegen Krannich in einem Fünf-Satz-Krimi den Teamerfolg der TTC-Reserve perfekt.

TSV Kleinglattbach II: Bodo Krilla, Ingo Fischle, Thomas Gutjahr, Levin Kicherer, Kai Krannich, Bastian Gutjahr, Rafael Knodel.

Quelle: VKZ v. 04.03.2020