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TSV Heimsheim I - TSV Kleinglattbach I 9:4
Der TSV Kleinglattbach kommt einfach nicht ins Rollen. Das 4:9 beim TSV Heimsheim bedeutete bereits die vierte Niederlage im vierten Saisonspiel der Tischtennis-Bezirksliga Gruppe 2.
Vaihingen (nac). Wieder trat der TSV Kleinglattbach nicht in Bestbesetzung an. Hatte in den vergangenen Wochen in der Regel Philipp Gutjahr gefehlt, so mussten die Kleinglattbacher beim 4:9 beim TSV Heimsheim auf Spitzenspieler Michael Zucker verzichten. Dazu fiel kurzfristig auch noch Bodo Krilla aus, so dass die Gäste ein Doppel und mindestens ein Einzel kampflos abgaben. Dennoch kamen sie gut in die Partie. Von den drei Eingangsdoppeln gewannen sie zwei. Gutjahr/Rainer Wenz setzten sich in vier knappen Sätzen gegen Andreas Dränkow/Gerhard Eichhorn durch. Ebenso eng ging es beim 3:1 von Jürgen Held/Harry Weinschenk gegen Peter und Klaus Braun zu. Die Ein-Punkt-Führung verteidigten die Kleinglattbacher zunächst in den Einzeln, da in der ersten Runde im vorderen Paarkreuz die Punkte geteilt wurden. Gutjahr Schlug nach anfänglichen Problemen Rene Roux glatt mit 3:0, während sich Thomas Hartig Heimsheims Spitzenspieler Dränkow ebenfalls in drei Sätzen geschlagen geben musste. Im mittleren Paarkreuz schlug dann das Pendel aber schon in Richtung der Gastgeber aus. Beide Punkte gingen an die Heimsheimer, so dass sie aus einem 2:3-Rückstand eine 4:3-Führung machten. Held unterlag Klaus Kohles mit 0:3 und Wenz Peter Braun mit 1:3. Weiter weg zogen die Hausherren aber zunächst nicht. Weinschenk holte hinten noch einmal einen Zähler – 3:2 gegen Klaus Braun. Damit hatten die Kleinglattbacher aber ihr Pulver verschossen. In der zweiten Runde holten sie keinen Sieg mehr. Gutjahr verlor das Spitzeneinzel gegen Dränkow in vier Sätzen. Mit 0:3 musste sich an der Nebenplatte Hartig Roux beugen. Und jeweils nur einen Durchgang holten im mittleren Paarkreuz jeweils Wenz gegen Kohles und Held gegen Peter Braun.
TSV Kleinglattbach: Philipp Gutjahr, Thomas Hartig, Rainer Wenz, Jürgen Held, Bodo Krilla, Harry Weinschenk.
Quelle: VKZ v. 16.10.19